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AVIVA-BERLIN.de im November 2024 - Beitrag vom 05.02.2016


Gedenkfeier für Hatun Sürücü am damaligen Tatort im Oberlandgarten 1 in Tempelhof-Schöneberg am 7. Februar 11:00 Uhr
AVIVA-Redaktion

2016 jährt sich ihr Todestag zum elften Mal. Die junge Berlinerin mit kurdischen Wurzeln wurde 2005 von ihrem Bruder auf offener Straße erschossen, weil sie ein selbstbestimmtes Leben führen wollte. Dilek Kolat: "Todestag von Hatun Sürücü ist Mahnung"




Am Sonntag, den 7. Februar 2016, findet um 11:00 Uhr eine Gedenkfeier für Hatun Sürücü am damaligen Tatort im Oberlandgarten 1 in Tempelhof-Schöneberg statt.

Dazu die Berliner Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen Dilek Kolat: "Der Todestag von Hatun Sürücü mahnt in jedem Jahr erneut, dass jede Frau unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft oder religiösen Überzeugung ein Recht darauf hat, ihr Leben nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass es immer noch Mädchen und Frauen gibt, die gewaltsam daran gehindert werden! Auch wenn wir in Berlin bereits über ein gutes Hilfesystem verfügen, dürfen wir uns damit nicht zufrieden geben. Wir arbeiten weiter daran, dass jede von Gewalt betroffene Frau Hilfe bekommt. Insbesondere erweitern wir die Angebote für geflüchtete Frauen, die neu in die Stadt kommen."

Für gewaltbetroffene Frauen stehen in Berlin sechs Frauenhäuser und 40 Zufluchtswohnungen sowie fünf Fachberatungsstellen zur Verfügung. Über die BIG-Hotline (Telefon 030 6110300) stehen rund um die Uhr eine Anlaufstelle und Erstberatung sowie Informationen über freie Frauenhausplätze zur Verfügung. Jugendliche und junge Erwachsene können sich an den Jugend- und Mädchennotdienst (Telefon 030 611 00 62 bzw. 030 61 00 63) und an die Kriseneinrichtung Papatya (www.sibel-papatya.org), die auch eine niedrigschwellige Online-Beratung anbietet, wenden.

Im Jahr 2015 hat der Senat die Hilfeangebote für gewaltbetroffene Frauen insgesamt mit 6,8 Millionen Euro finanziert. Diese Summe steigt im laufenden und im kommenden Jahr jeweils um 600.000 Euro auf 7,4 Millionen Euro pro Jahr.


Quelle: Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen



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